Service & Leistungen

Wir als Vermieter haben den Mietvertrag mit einem Service-Vertrag verbunden und bieten unseren Mietern damit noch zusätzliche Dienstleistungen an.

Diese lauten wie folgt:

  • Allgemeine Beratung der Mieter, ihrer Angehörigen und Interessenvertreter in Mieterangelegenheiten durch verlässliche Ansprechpartner (z.B. Hilfestellung bei Anträgen und behördlichen Schriftwechsel in Mietangelegenheiten)
  • Unterstützung bei der Suche nach Hilfsdiensten.
  • Regelmäßige Durchführung von Informationsveranstaltungen (z. B. Brandschutz).
  • Unterstützung der Mieter, der Angehörigen und der Interessenvertreter bei Konflikten (mit dem Pflegedienst, mit Nachbarn etc.)
  • Auf Wunsch der Mieterinnen und Mieter, Teilnahme an Versammlungen der WG
  • Öffentlichkeitsarbeit für die Wohngemeinschaft (z.B. Werbung durch Erstellen eines Flyers)
  • Unterstützung der Mieter/-innen bzw. deren Angehörigen und gesetzlichen Vertreterinnen und Vertretern bei der Suche nach weiteren Interessenten bzw. neuen Mietern für die Wohngemeinschaft
  • Teilnahme an entsprechenden Foren für Vermieter bei der Hamburger Koordinationsstelle

Der Leistungskatalog orientiert sich an den "Empfehlungen zur Qualitätsentwicklung für ambulante Wohngemeinschaften pflegebedürftiger Menschen in Hamburg" der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration sowie der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz in Zusammenarbeit mit dem Runden Tisch zur Förderung von Wohngemeinschaften für pflegebedürftige Menschen in Hamburg (Stand: 2008).

Die im Service-Vertrag vereinbarte Betreuungspauschale ist von der BASFI (Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration) nach dem Hamburgischen Gesetz zur Förderung der Wohn- und Betreuungsqualität älterer, behinderter und auf Betreuung angewiesener Menschen (Hamburgisches Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz - HmbWBG) vom 15. Dezember 2009 genehmigt (vgl. § 2 Abs. 3 HmbWGB iVm der Fachanweisung zu § 22 SGB II und § 35 SGB XII).

Der Betreuungspauschale für die genannten Dienstleistungen beträgt zurzeit monatlich 53,71.

Die Höhe orientiert sich an den Betreuungszuschlägen, die für Betreuungsleistungen in Wohn-Pflege-Gemeinschaften außerhalb des Heimgesetzes erhoben werden können und dessen Höhe über eine Regelbedarfserhöhung in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach § 28 Absatz 1 Satz 2 SGB XII von der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration der Freien und Hansestadt Hamburg in seiner jeweils aktuellen Fassung festgelegt ist.

Bei Bedürftigkeit werden diese Kosten vom Grundsicherungsamt / von der ARGE übernommen.

Beratungsgespräche finden nach Terminvereinbarung statt und können auf Wunsch der Mieter direkt in der Wohngemeinschaft durchgeführt werden.