Konzept von Betreut Wohnen Hamburg

 

1. Zielgruppen

Das Angebot der Wohngemeinschaften richtet sich an körperlich behinderte und chronisch kranke Menschen, die aufgrund ihres Betreuungs- und Pflegebedarfs oder wegen ihrer besonderen Verhaltensweisen nicht mehr im Rahmen ambulanter Unterstützungsmöglichkeiten adäquat versorgt werden können.

2. Ziele

Menschen mit einer Behinderung oder Erkrankung haben Anspruch auf ein eigenes Zuhause. In einer Wohngemeinschaft haben sie die Möglichkeit, sich neuen Aufgaben zu stellen, neue Fähigkeiten zu entwickeln und neue Freunde zu finden. Sie sollen so normal wie möglich leben und dazu jede Hilfe bekommen die sie brauchen.

2.1 Förderung zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft

Durch Assistenzleistungen sollen praktische Kenntnisse und Fertigkeiten erhalten und gefördert werden. Dies soll eine möglichst selbstbestimmte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ermöglichen und die Entfaltung der individuellen Persönlichkeit fördern. Dazu gehört auch, dass jeder Bewohner sein eigenes Zimmer hat, das er nach seinem Belieben einrichten und in das er sich jederzeit zurückziehen kann.

2.2 Einbeziehung des sozialen Umfeldes

Individuelle Angebote dienen der Bereicherung des Alltagslebens des einzelnen Menschen mit Behinderung oder Erkrankung und schaffen somit Lebensqualität. Hierbei sind soziale Bindungen und Kontakte in die Gemeinde zu berücksichtigen und zu fördern. Aufgabe ist es, die Bedürfnisse der Mieter/innen zu erkennen, sie wahrzunehmen und Hilfe bei ihrer Realisierung zu geben.

2.3 Lebenslanges Wohnen

Den Mietern und Mieterinnen soll lebenslanges Wohnen und Begleitung ermöglicht werden. Einen eigenen Wohnraum zu besitzen bietet Raum für: Selbstverwirklichung und Selbstverfügung, Schutz und Sicherheit, Geborgenheit, Beständigkeit und Vertrautheit, Kommunikation und Zusammenleben, Selbstdarstellung und Demonstration von sozialem Status.

3. Rahmenbedingungen

Die Bewohner der Wohngemeinschaft leben in selbst möblierten Einzelzimmern. Die Wohnungen sind barrierefrei. Des Weiteren stehen ihnen Küche, Essraum, Wohnzimmer, Bäder und Nebenräume für eine gemeinsame Nutzung zur Verfügung. Durch die Eigenmöbilierung der gesamten Wohnfläche entsteht eine gemütliche vertraute Atmosphäre. Jedes Mitglied der Gemeinschaft schließt einen Mietvertrag über den Wohnraum ab. Unabhängig vom Mietvertrag verständigt sich die Gemeinschaft auf einen Dienstleister ihrer Wah, der die Assistenz und Pflege sowie die 24- stündige Betreuung sicherstellt.

4. Interessenvertretung

Die Mieter/innen vertreten sich und ihre Interessen in der Regel selbst, soweit es ihre Erkrankung bzw. Behinderung ermöglicht. Hierbei ist darauf zu achten, dass der/die Mieter/in einbezogen wird und dass nicht über ihn/sie hinweg kommuniziert wird. Darüber hinaus ist von zentraler Bedeutung, dass sich Mieter/innen eine Organisationsstruktur zur regelmäßigen Absprache und Entscheidungsfindung geben.

5. Der Vermieter

Der Vermieter schließt  jeweils mit den einzelnen Mietern Verträge und das Vermietungsgeschäft erfolgt durch ihn. Er ist nicht verantwortlich für die Betreuung der Wohngemeinschaft. Der Vermieter unterstützt die Mieter/-innen bzw. deren Angehörigen und gesetzlichen Vertreterinnen und Vertreter bei der Suche nach weiteren Interessenten bzw. neuen Mietern und informiert über diese Wohnform.

6. Das Pflege- und Betreuungskonzept

Die Ausgestaltung der Wohn- und Betreuungsangebote richtet sich nach dem individuellen Bedarf der einzelnen Personen. Dies macht notwendig, dass immer wieder eine intensive Erhebung des betreuungsbedarfs notwendig wird. Ein weiteres Ziel der pflegerischen und betreuenden Leistungen ist es, noch vorhandene Ressourcen und Kompetenzen der Wohngemeinschaftsmitglieder weitgehend zu nutzen und zu fördern. Eine vollstationäre Pflege (24-Stunden-Betreuung) ist sichergestellt.

7. Ärztliche Versorgung

Die ärztliche Versorgung wird durch den jeweiligen Hausarzt der Wohngemeinschaftsmitglieder gewährleistet. Eine Visite des Hausarztes soll regelmäßig stattfinden. Bei Bedarf wird die Begleitung der Mieter/innen auch zu den ortsansässigen Fachärzten sichergestellt.